Mietbedingungen
1. Vermieter und Geltungsbereich
Vermieter ist Wirtz Werbetechnik, Inhaber Alparslan Selcuk Kahveci, Geschäftsbereich „Wirtz Vermietungen“, Westerwaldstraße 3, 50389 Wesseling (nachfolgend „Vermieter“); Abholstation: Siegburger Straße 321, 53229 Bonn. Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Hüpfburgen, Rutschen, Gastronomiegeräten, Festzeltgarnituren, Pavillons und Beschallungstechnik sowie für zusätzlich gebuchte Leistungen (Lieferung, Auf- und Abbau, Betreuung, Reinigung).
2. Reservierung und Vertragsschluss
Die Online-Reservierung ist kostenfrei und merkt die gewählten Artikel für den gewählten Zeitraum vor. Sie stellt ein Angebot des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrags dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Reservierung per E-Mail oder telefonisch bestätigt. Der Vermieter kann eine Reservierung ohne Angabe von Gründen ablehnen; in diesem Fall entstehen keine Kosten.
3. Preise, Mietdauer und Lieferung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Reservierung auf der Website angegebenen Endpreise. Berechnet wird je Artikel ein Preis für den ersten Miettag sowie ein Preis für jeden weiteren Tag. Für den Zeitraum Freitag bis Montag gilt der ausgewiesene Wochenendpreis, sofern dieser günstiger ist.
Bei Selbstabholung erfolgen Übergabe und Rückgabe an der Abholstation Siegburger Straße 321, 53229 Bonn (Gelände der IGS Bonn-Beuel), zum vereinbarten Zeitpunkt mit Einweisung. Die Lieferung erfolgt inklusive Auf- und Abbau; der Lieferpreis richtet sich nach der Straßenentfernung ab der Abholstation: bis 10 km 39 €, über 10 bis 20 km 59 €, über 20 bis 30 km 79 €. Weitere Entfernungen nach individueller Vereinbarung. Eine Lieferung setzt einen Mietwert von mindestens 49 € (ohne Liefer- und Servicekosten) voraus; darunter ist die Selbstabholung an der Abholstation möglich.
4. Kaution
Die je Artikel angegebene Kaution (Hüpfburg „Feuerwehr“: 100 €) ist bei Übergabe bar oder vorab per Überweisung zu hinterlegen. Sie wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und – bei Gastronomiegeräten – gereinigter Rückgabe vollständig erstattet. Bei Schäden, fehlenden Teilen oder notwendiger Reinigung darf der Vermieter die Kaution in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten einbehalten; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Die Summe der Kautionen ist je Buchung auf insgesamt 250 € begrenzt.
5. Zahlung
Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe zu zahlen – bar oder vorab per Überweisung auf Rechnung. Alle Preise verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Übergabe, Lieferung und Aufbau
Bei Selbstabholung sorgt der Mieter für ein geeignetes Transportfahrzeug und eine sichere Ladungssicherung und baut die Mietsache gemäß Einweisung auf und ab. Die XXL-Rutsche wird ausschließlich vom Vermieter geliefert und aufgebaut. Der Mieter stellt eine geeignete, ebene und frei zugängliche Fläche (Hüpfburg „Feuerwehr“: ca. 5,5 × 5,0 m) sowie einen 230-V-Stromanschluss bereit.
7. Pflichten des Mieters
- Hüpfburgen und Rutschen dürfen nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person benutzt werden. Die Hinweise der Einweisung sowie die Angaben zu Alter und maximaler Personenzahl sind einzuhalten.
- Die Nutzung ist nur ohne Schuhe, ohne spitze Gegenstände sowie ohne Speisen, Getränke und Kaugummi gestattet. Konfetti, Pyrotechnik und offenes Feuer in der Nähe sind untersagt.
- Bei starkem Wind (ab ca. Windstärke 6), Gewitter oder Starkregen ist der Betrieb sofort einzustellen, die Hüpfburg zu räumen und das Gebläse auszuschalten.
- Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf weder an Dritte weitergegeben noch an einen anderen Ort verbracht werden.
- Schäden oder Störungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
8. Rückgabe und Reinigung
Die Mietsache ist vollständig und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. Popcorn-, Slush- und Zuckerwattemaschinen sind gereinigt zurückzugeben, sofern nicht der Reinigungsservice gebucht wurde.
9. Stornierung
Bis 7 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung kann der Vermieter 50 % des Mietpreises (ohne Lieferpreis und nicht erbrachte Serviceleistungen) als pauschale Entschädigung verlangen; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann eine Hüpfburg wegen Unwetters aus Sicherheitsgründen nicht betrieben werden, wird gemeinsam ein Ersatztermin gesucht oder kostenfrei storniert.
10. Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei diesen Verträgen nicht. Die Vermietung von Eventausstattung einschließlich Lieferung, Auf- und Abbau sowie Betreuung ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin bzw. Zeitraum vereinbart wird. Für solche Verträge ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
Unabhängig davon räumt der Vermieter dem Mieter die in Ziffer 9 geregelte kostenfreie Stornierungsmöglichkeit bis 7 Tage vor Mietbeginn ein.
11. Haftung
Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl der Mietsache während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat; normale Abnutzung ist ausgenommen. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.